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Wer nach einem Studium der Humanmedizin als Arzt in Deutschland arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.
Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.
Bitte beachten Sie, dass das Berufszulassungsverfahren kein Aus-, Fort- oder Weiterbildungsverfahren ist. Sie sollten die Berufszulassung erst dann beantragen, wenn Sie die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen erfüllen und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen haben.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Berufszulassung über diese Seite nur zulässig ist, wenn Sie in Bayern tätig werden wollen. Denn nur dann ist eine bayerische Behörde zuständig. Die Tätigkeitsabsicht müssen Sie in geeigneter Form nachweisen (zu den möglichen Nachweisen und Ausnahmen s. „Erforderliche Unterlagen“).
Synonyme: Berufszulassungsverfahren
Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger), Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung beantragen.
Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN