Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Es können unter anderem folgende Aufenthaltstitel beantragt werden:
Daneben gibt es noch einige Sonderregelungen. Die wichtigsten sind:
Synonyme: Arbeit, Aufenthalt, Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung, Ausländer, Beschäftigung, Erwerbstätigkeit, qualifizierte Beschäftigung
Lebenslagen: Arbeits- und Jobsuche, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)
Autor: Super-Admin
Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen.
Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch (§§ 16 - 17 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen (§§ 27 - 36a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Sie können die Änderung von Nebenbestimmungen auf dem Aufenthaltstitel oder dem Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zum Beispiel einer Arbeits- oder Wohnsitzauflage (§§ 12 - 12a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte
Aufenthaltserlaubnis für Berufserfahrene
Aufenthaltserlaubnis für Berufserfahrene
Chancenkarte zur Jobsuche
Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennungspartnerschaft
Aufenthaltserlaubnis für Forscher
Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit
Sonderregelung für Pflegehilfskräfte
Sonderregelung für Pflegehilfskräfte
Studienbezogenes Praktikum EU
Sonderregelung für Berufskraftfahrer
Sonderregelung für Berufskraftfahrer
Westbalkanregelung
Westbalkanregelung
Weitere bestimmte Staatsangehörige
Weitere bestimmte Staatsangehörige
Visumpflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen.
Für den konkreten Aufenthaltszweck von der Visumpflicht befreite Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise bzw. spätestens innerhalb von 90 Tagen beantragen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwaltungsgerichtliche Klage
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.