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Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung; Meldung der Auslandsmonate

Die Beiträge der freiwilligen Auslandsversicherung werden getrennt von den Beiträgen der inländischen Unfallversicherung erhoben. Grundlage für die Beiträge der Auslandsversicherung ist die Anzahl der Monate, in denen Ihre Mitarbeiter im Ausland arbeiten. Angefangene Monate werden dabei voll berechnet.

Es kann passieren, dass eine Auslandstätigkeit vorzeitig endet, aber die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung Bund und Bahn dies nicht erfährt. Damit die Beiträge richtig berechnet werden können, fragt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallversicherung Bund und Bahn bei Ihrem Unternehmen nach, ob die gespeicherten Auslandsmonate korrekt sind.

Hier hat Ihr Unternehmen die Möglichkeit, rechtzeitig die bisher bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung Bund und Bahn registrierten Auslandsmonate zu korrigieren.

Synonyme: Arbeiten im Ausland, Ausland, Auslandseinsatz, Auslandsmonate, Auslandstätigkeit melden, Auslandsversicherung, Ausstrahlung, Beitragsberechnung, Dauer Auslandseinsatz melden, Entsendung, Europarecht, gesetzliche Unfallversicherung, Jahresmeldung, Monate, Montage, Sozialversicherungsabkommen, Versicherungsschutz, Vorübergehende Auslandstätigkeit, Zeitraum

Lebenslagen: An- und Abmeldung von Beschäftigten, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.

Auslandsmonate von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung online melden

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

6 Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres muss Ihr Unternehmen die Auslandsmonate melden.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

Arbeiten im AuslandAuslandAuslandseinsatzAuslandsmonateAuslandstätigkeit meldenAuslandsversicherungAusstrahlungBeitragsberechnungDauer Auslandseinsatz meldenEntsendungEuroparechtgesetzliche UnfallversicherungJahresmeldungMonateMontageSozialversicherungsabkommenVersicherungsschutzVorübergehende AuslandstätigkeitZeitraum

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.