Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler kann für Sammelausstellungen eine Förderung beantragt werden.
Eine Förderung kommt für Sammelausstellungen in Betracht, an denen mindestens fünf professionelle lebende Künstlerinnen und Künstler beteiligt sind. Der überwiegende Teil der beteiligten Künstlerinnen und Künstler muss in Bayern wirken. Die Professionalität ist gegeben, wenn eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit nachgewiesen werden kann.
Die Förderung kann beantragt werden durch juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Bayern (zum Beispiel Vereine, Stiftungen oder öffentliche Einrichtungen), die nicht gewinnorientiert am Markt tätig sind und die eine mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit durchführen. Der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern (BBK) stellt einen Sammelantrag für die Projekte seiner Regionalverbände.
Als zuwendungsfähig gelten die Ausgaben, die mit der Durchführung des Projektes entstehen:
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Festbetragsfinanzierung zwischen 5.000,00 € bis 80.000,00 €
Synonyme: Ausstellung, Bildende Kunst, Kunstprojekt
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Kulturelle Angebote
Autor: Super-Admin
Der Antrag muss bis 01.01.2024 gestellt werden. bzw. der 01.01. des jeweiligen Veranstaltungsjahres
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.