Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Um den bayerisch-tschechischen Grenzraum weiter zu einem Zukunftsraum zu entwickeln und neue Impulse für die Zusammenarbeit mit Tschechien zu setzen, braucht es auch weiterhin den Einsatz und innovativer Ideen örtlicher Akteure. Mit der Unterstützung von wegweisenden, grenzüberschreitenden Projekten im ländlichen Raum in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken, sollen
Gefördert werden die Konzipierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden Projekten ausschließlich im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz sowie positiver Auswirkung auf die Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
Gefördert werden können die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Ausgaben für
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Jahr(en) und 4 Jahr(en).
Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 100 000 Euro pro Projektjahr. Das Projekt kann maximal vier Jahre lang unterstützt werden.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %:
Synonyme: Bayerisch-Tschechische Freundschaft, Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum, Bayerisch-Tschechische Zusammenarbeit, Grenzraum, Grenzraumförderung
Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Standortwahl und regionale Förderung
Autor: Super-Admin
Der Antrag muss bis 14.05.2026 gestellt werden. Förderanträge können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum (15.05.2022 - 14.05.2026) gestellt werden. Der endgültige Antrag ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Förderbeginn einzureichen.
Keine Angabe möglich
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