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Um den bayerisch-tschechischen Grenzraum weiter zu einem Zukunftsraum zu entwickeln und neue Impulse für die Zusammenarbeit mit Tschechien zu setzen, braucht es auch weiterhin Engagement und innovative Ideen örtlicher Akteure.
Mit der Unterstützung von wegweisenden, grenzüberschreitenden Projekten im ländlichen Raum in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken, sollen
Gefördert werden zukunftsweisende Projekte ausschließlich im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz sowie positiver Auswirkung auf die Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
Gefördert werden können die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Ausgaben für
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Jahr(en) und 4 Jahr(en).
Pro Zuwendungsempfänger beträgt die Fördersumme maximal 400.000 Euro für insgesamt vier Jahre (= max. Förderzeitraum).
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Der Fördersatz liegt je nach räumlichen Wirkungskreis und bereits erhaltenen Projektförderungen zwischen 30 % und 90 %:
Synonyme: Bayerisch-Tschechische Freundschaft, Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum, Bayerisch-Tschechische Zusammenarbeit, Grenzraum, Grenzraumförderung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tschechien
Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Standortwahl und regionale Förderung
Autor: Super-Admin
Eine Antragsstellung ist immer zum 1. oder 15. eines Monats möglich.
Keine Angabe möglich
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