Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern
Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen wie
Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung wie
Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher und sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen wie
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Zuschüsse gewährt werden für:
Das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Das Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 9.135 EUR für förderfähige Weiterbildungen bei der Zuständigen Stelle beantragt werden. Das sind jährlich 3.045 EUR - bei einem Eigenanteil von 10% pro Maßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 9.135 EUR.
Die Förderung erfolgt während bzw. nach Abschluss der Bildungsmaßnahme.
Synonyme:
Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle Hilfen
Autor: Super-Admin
Der Bewerbungsschluss für das jährliche Auswahlverfahren ist jeweils am 15. November.
Falls eine langfristige Weiterbildung direkt nach Prüfungsabschluss begonnen wird, muss der Aufnahmeantrag für die Begabtenförderung (Stipendiatenstammblatt) bei der zuständigen Stelle vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Die Aufnahme erfolgt jeweils zum 1. Januar.
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
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