Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.
Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:
Um das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) zu erlangen, müssen Sie normalerweise eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Wenn Sie jedoch bereits einen anerkannten Befähigungsnachweis oder ein Funkzeugnis besitzen, welches uneingeschränkt gleichwertig mit den Anforderungen an das SRC ist, können Sie die Ausstellung eines SRC ohne Prüfung beantragen.
Geeignet ist hierfür das Funkzeugnis BZ I oder gleichwertige anerkannte Befähigungsnachweise oder Funkzeugnisse. Nicht gleichwertig sind unter anderem:
Für die Ausstellung eines SRC gegen Vorlage eines gleichwertigen Zeugnisses ist der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) zuständig.
Synonyme: Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis, Deutscher Segler Verband, DSV, Freizeitfunk, Funk, Funkzeugnis, Mobiler Seefunkdienst, Motorboot, Segelboot, Short Range Certificate, Sportboot, Sportschifffahrt, SRC, UKW, UKW Sprechfunkzeugnis, Umschreibung
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sonstige Ausweise
Autor: Super-Admin
Der Online-Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) ohne Prüfung digital auszufüllen und einzureichen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.