Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wenn Sie eine Apotheke betreiben, brauchen Sie eine Betäubungsmittel-Nummer. Diese können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Damit können Sie auch am Betäubungsmittelverkehr teilnehmen. Gleiches gilt, wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine eigene tierärztliche Hausapotheke betreiben.
Folgende Einrichtungen müssen ihre Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr melden:
Nach der Anmeldung wird Ihnen eine Betäubungsmittelnummer zugewiesen:
Wenn Sie bereits eine Betäubungsmittelnummer besitzen, müssen Sie dem BfArM Änderungen melden. Folgende Änderungen müssen Sie melden:
Wenn Sie mehrere Apotheken betreiben, müssen Sie zusätzlich folgende Änderungen melden:
Wenn Sie eine Krankenhausapotheke leiten, müssen Sie zusätzlich Folgendes melden:
Synonyme: Abgabe, Apotheke, Apotheken-Betreiber, Apothekenleiter, Apotheker, Beauftragter, Besitz, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelnummer, Betäubungsmittelnummernzuweisung, Betäubungsmittelverkehr, BTM-Anzeige, BtM-Verkehr, Erlaubnispflicht, Handel, Herstellung, Krankenhausapotheke, Lagerung, ohne Erlaubnispflicht, Registrierung, Teilnahme, Teilnahme am BtM-Verkehr, Tierarzt, tierärztliche Hausapotheke, Umgang, Verbundapotheke
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Sie können die (neue) Betriebserlaubnis oder die (neue) tierärztliche Hausapothekenbescheinigung oder eine schriftliche Bestätigung der zuständigen Landesbehörde über deren weiterhin bestehende Gültigkeit unverzüglich nachreichen. Änderungen müssen Sie unverzüglich nachreichen.
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.