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Betäubungsmittel; Meldung über die Abgabe

Wenn Sie Betäubungsmittel abgeben, müssen Sie einen elektronischen Abgabebeleg erstellen. Ihre Abgabemeldung können Sie dann dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch zusenden.

Wenn Sie Betäubungsmittel in geringem Umfang abgeben, können Sie den Abgabebeleg über das elektronische Formularserver-Belegverfahren erstellen. Die Abgabemeldung wird dann elektronisch an das BfArM gesendet.

Das trifft zum Beispiel auf Sie zu, wenn Sie Betäubungsmittel als eine der folgenden Einrichtungen abgeben:

  • Apotheke (Retouren)
  • wissenschaftliche Einrichtung oder
  • handelndes beziehungsweise herstellendes Unternehmen mit geringem Betäubungsmittelverkehr.

Die Zugangsdaten für das Formularserver-Belegverfahren müssen Sie einmalig vorab beim BfArM beantragen.

Wenn Sie Betäubungsmittel in großem Umfang abgeben, können Sie den Abgabebeleg im Rahmen des elektronischen Belegverfahrens (E-Belegverfahren) über einen FTP-Server an die Bundesopiumstelle übermitteln. Das trifft zum Beispiel auf Sie zu, wenn Sie Betäubungsmittel als eine der folgenden Einrichtungen abgeben:

  • pharmazeutischer Großhandelsbetrieb oder als
  • großer Herstellbetrieb.

Synonyme: Abgabebelege, Abgabebelegverfahren, Abgabemeldungen, Apotheke, Belegverfahren, Betäubungsmittel, Betäubungsmittel abgeben, BtM, E-Belege, E-Belegverfahren, elektronische Belege, elektronisches Belegverfahren, Formularserver, Formularserver-Belegverfahren, Herstellerbetrieb, Online-Formularserver, pharmazeutischer Großhändler, wissenschaftliche Einrichtung, Zugangsdaten

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Wenn Sie Abgabebelege über das elektronische Formularserver-Belegverfahren erstellen und übermitteln möchten, benötigen Sie Zugangsdaten. Diese können Sie beantragen.

Zugangsdaten für das Formularserver-Belegverfahren zur elektronischen Übermittlung von Abgabemeldungen online beantragen

Sobald Sie Ihre Zugangsdaten für den Formularserver des BfArM erhalten haben, können Sie Meldungen elektronisch übermitteln.

BfArM-Formularserver

Fristen:

Es gibt keine Frist. 

Rechtsbehelf:

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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