Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Betäubungsmittel; Meldung von Mengen zum Verkehr

Wenn Sie eine Erlaubnis besitzen, um am legalen Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen, müssen Sie zweimal pro Jahr den Umfang Ihres Betäubungsmittelverkehrs beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) melden. In der Meldung müssen Sie unter anderem getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel die jeweilige Menge melden, die

  • hergestellt, ein- oder ausgeführt, erworben oder abgegeben wurde,
  • vernichtet wurde,
  • zu anderen Zwecken verwendet wurde oder
  • am Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres als Bestand vorhanden war.

Wenn Sie ausschließlich Betäubungsmittel anbauen, dann müssen Sie nur einmal im Jahr Meldung erstatten. Dazu melden Sie getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel die jeweilige Menge, die Sie beim Anbau je Anbaufläche gewonnen haben.

Sie sind meldepflichtig, solange Ihre Erlaubnis gültig ist beziehungsweise im jeweiligen Meldezeitraum gültig war. Auch wenn Sie trotz gültiger Erlaubnis nicht am Betäubungsmittelverkehr teilgenommen haben und keine Bestände aufweisen, müssen Sie dies in einer sogenannten Fehlanzeige melden.

Wenn Ihre Erlaubnis abläuft oder Sie darauf verzichten, müssen Sie eine Abschlussmeldung einreichen.

War eine Meldung fehlerhaft, können Sie eine Korrekturmeldung einreichen, um Ihre Angaben zu berichtigen.

Synonyme: §18 BtMG Meldung, Betäubungsmittelgesetz Anzeige, Betäubungsmittelgesetz Meldung, Betäubungsmittel Meldung, BtMG Anzeigepflicht, BtMG Meldepflicht, BtMG Meldewesen, legaler Betäubungsmittelverkehr Meldung

Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Meldung für den Betäubungsmittelverkehr online einreichen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen die Meldung für das vergangene Kalenderhalbjahr jeweils bis zum 31.01. beziehungsweise 31.07. einreichen. Wenn Sie ausschließlich Betäubungsmittel anbauen, müssen Sie die Meldung für das vergangene Kalenderjahr bis zum 31.01.einreichen.

Rechtsbehelf:

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

§18 BtMG MeldungBetäubungsmittelgesetz AnzeigeBetäubungsmittelgesetz MeldungBetäubungsmittel MeldungBtMG AnzeigepflichtBtMG MeldepflichtBtMG Meldewesenlegaler Betäubungsmittelverkehr Meldung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.