Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Die Querschnittsaufgaben der anerkannten Betreuungsvereine umfassen die Information über betreuungsrechtliche Fragestellungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, die Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und die Unterstützung der Betreuerinnen und Betreuer sowie der Bevollmächtigten bei Ihren Aufgaben.
Sie können beispielsweise wahrgenommen werden durch:
Die anerkannten Betreuungsvereine haben einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln zur Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben. Die finanzielle Ausstattung erfolgt durch staatliche Zuschüsse nach einem Einwohnerschlüssel pro Landkreis/kreisfreier Stadt.
Antragsberechtigt sind nach Art. 4 Bayerisches Gesetz zur Ausführung betreuungsrechtlicher Vorschriften (BayAGBtG) in Verbindung mit § 14 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) anerkannte bayerische Betreuungsvereine.
Für bisher innerhalb Bayerns anerkannte Betreuungsvereine, die die seit 01.01.2023 geltenden Anerkennungsvoraussetzungen nach Art. 4 BayAGBtG noch nicht erfüllen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2024.
Zuschussfähig sind die erforderlichen Personal- und Sachausgaben für die Erfüllung der gesetzlich festgelegten Querschnittsaufgaben.
Die staatlichen Zuschüsse werden als Festbetragsfinanzierung in folgendem Umfang gewährt:
Personalausgaben
Bei den Personalausgaben werden Ausgaben für geeignete Fachkräfte sowie für Verwaltungskräfte zur Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben gefördert.
Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt (Gebietskörperschaft) ist pro 100.000 erwachsener Einwohner maximal eine volle Fachkraftstelle sowie eine viertel Verwaltungskraftstelle zuschussfähig.
Der sich pro Gebietskörperschaft ergebende maximale Zuschuss wird zu gleichen Teilen auf die zuschussfähigen Betreuungsvereine der Gebietskörperschaft aufgeteilt. Die Betreuungsvereine einer Gebietskörperschaft können einen hiervon abweichenden Verteilschlüssel vereinbaren.
Sachausgaben
Zuwendungsfähig sind folgende Sachausgaben zur Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben:
Der Zuschuss für Sachausgaben wird mittels einer Sachkostenpauschale pro bezuschusster Fachkraftstelle gewährt.
Synonyme:
Lebenslagen: Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement
Autor: Super-Admin
Der Antrag ist bis zum 30.11. des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.