Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung oder auch aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und Sie keine Vollmacht erteilt haben, kann die Bestellung eines rechtlichen Vertreters („Betreuers“) für Sie notwendig werden. In diesem Fall hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens unter anderem zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen. Dies geschieht zweckmäßig in einer schriftlichen vorsorgenden Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können aber auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.
Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. So können Sie beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:
Dies sind jedoch nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.
Nähere Einzelheiten sowie das Formular zur Betreuungsverfügung finden Sie in der Informationsbroschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" (siehe "Weiterführende Links").
Synonyme:
Lebenslagen: Betreuung
Autor: Super-Admin
Bestellung eines rechtlichen Betreuers
Betreuungswünsche, Betreuungsverfügung
Zentrales Vorsorgeregister
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN