Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Betriebsrente wird im Rentenfall von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährt.
Für Beschäftigte des Freistaates Bayern ist tarifvertraglich geregelt, dass sie bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen zur Pflichtversicherung bei der VBL anzumelden sind. In der Pflichtversicherung erwerben die Beschäftigten entsprechend der Höhe ihrer Entgelte und dem jeweiligen Alter Versorgungspunkte. Diese werden Jahr für Jahr addiert und ergeben die Rentenanwartschaft.
In der Pflichtversicherung ist auch das Risiko der Erwerbsminderung mitversichert und unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Hinterbliebene von der VBL eine Betriebsrente.
Ein Anspruch auf Betriebsrente (§§ 33-37 VBL-Satzung) entsteht, wenn bei dem Versicherten, der die Wartezeit erfüllt hat, der Versicherungsfall eingetreten ist. Der Bescheid des Rentenversicherungsträgers ist entscheidend für den Bezug der Betriebsrente. Nähere Informationen zur Gewährung der Betriebsrente finden Sie auf den Internetseiten der VBL (siehe "Weiterführende Links").
Auch VBL-Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, erhalten eine Betriebsrente, wenn die Wartezeit erfüllt und der Versicherungsfall eingetreten ist. Nähere Informationen erhalten Sie von der VBL.
Synonyme:
Lebenslagen: Renten
Autor: Super-Admin
VBL-Versicherte mit gesetzlichem Rentenanspruch können die VBL-Rente elektronisch beantragen.
Ihre Betriebsrente erhalten Sie grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung begonnen hat. Die Betriebsrente sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt des gesetzlichen Rentenbescheids beantragt werden.
Rentenansprüche für Zeiträume, die mehr als zwei Jahre vor dem Ersten des Monats liegen, in dem der Antrag auf Betriebsrente bei der VBL eingegangen ist, können nicht mehr geltend gemacht werden.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.