Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Förderung soll Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der modernen Bio- und Gentechnik ermöglichen und die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der modernen Bio- und Gentechnik in neue Produkte, neue Verfahren, neue Technologien und neue wissensbasierte Dienstleistungen ermöglichen oder beschleunigen.
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
Priorität erhalten solche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in eine wachstumsorientierte Unternehmensstrategie eingebettet sind.
Antragsberechtigt sind
Die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FuEuI-) Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.
Gefördert werden können
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt
Die Beihilfeintensität wird bei Verbundvorhaben für jeden einzelnen Begünstigten ermittelt; die Beihilfehöchstintensität für das Verbundvorhaben beträgt 50 Prozent. Zusätzlich können bei Erfülling der Voraussetzungen nach Art. 25 Abs. 6 Bst. b AGVO für gewerbliche Projektpartner bis zu 15 Prozentpunkte gewährt werden.
Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.
Synonyme: BayBIO, Bayerisches Forschungsprogramm „Bio- und Gentechnologie“, Biotechnologie, Innovation, Technologieförderung, Verbundforschung
Lebenslagen: Entwicklungsnetzwerke, Entwicklung und Produkteinführung, Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Forschung, Forschungsnetzwerke, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Auf der Plattform kann das Fördervorhaben elektronisch erfasst und zur Prüfung und weiteren Bearbeitung freigeben werden. Der Antrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben an den genannten Empfänger gesendet werden. Zugangsdaten stellt der Projektträger Bayern zur Verfügung.
Az. 41-6660/33, BayMBl. Nr. 214
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.