Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Durch die Errichtung neuer, umweltfreundlicher Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen wird die Direktnutzung von Biogas vor Ort und die Nutzung von Biomethan zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoff gefördert. Mit den geförderten Projekten soll jährlich bis zu 9.000 Tonnen CO2 eingespart werden.
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in neue, umweltschonende Biogasaufbereitungsanlagen und in die Umrüstung bestehender Biogasanlagen zu neuen Biogasaufbereitungsanlagen. Ebenfalls gefördert werden Investitionen in Biogas- bzw. Biomethanleitungen nach Maßgabe der unten genannten Richtlinien.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern), die die Investition tätigen.
Zuwendungsfähige Kosten für die Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage:
Zuwendungsfähige Kosten für die Errichtung von Biogas- bzw. Biomethanleitungen
Synonyme:
Lebenslagen: Bauplanung, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Klimaschutz, Energie und Rohstoffe, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
keine
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.