Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Durch die Errichtung neuer, umweltfreundlicher Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen wird die Direktnutzung von Biogas vor Ort und die Nutzung von Biomethan zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoff gefördert. Mit den geförderten Projekten soll jährlich bis zu 9.000 Tonnen CO2 eingespart werden.
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in neue, umweltschonende Biogasaufbereitungsanlagen und in die Umrüstung bestehender Biogasanlagen zu neuen Biogasaufbereitungsanlagen. Ebenfalls gefördert werden Investitionen in Biogas- bzw. Biomethanleitungen nach Maßgabe der unten genannten Richtlinien.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern), die die Investition tätigen.
Zuwendungsfähige Kosten für die Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage:
Zuwendungsfähige Kosten für die Errichtung von Biogas- bzw. Biomethanleitungen
Synonyme:
Lebenslagen: Bauplanung, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Klimaschutz, Energie und Rohstoffe, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
keine
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.