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Der Arbeitgeber bedarf der Erlaubnis des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts an der Regierung, bevor Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 erstmals aufgenommen werden.
Alles Wichtige dazu finden Sie unter "Biostoffe; Beantragung einer Erlaubnis für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen"
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) können die Gesundheit gefährden. Beschäftigte, die solche Tätigkeiten durchführen, sind daher besonders zu schützen.
Unter Biostoffen werden Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten (Parasiten, die im Menschen leben) - einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen verstanden. Darüber hinaus werden mit dem Begriff auch mit TSE-assoziierte Agenzien (Prionen) erfasst. Biostoffe können den Menschen durch Infektionen, infektionsbedingte akute oder chronische Krankheiten, Toxinbildung oder sensibilisierende Wirkungen gefährden.
Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde anzuzeigen:
Die Anzeige hat folgende Angaben zu umfassen:
Synonyme:
Lebenslagen: Allgemeines
Autor: Super-Admin
Sie können eine Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen nach § 16 BioStoffV online anzeigen.
Die Anzeige hat spätestens 30 Tage
Die Anzeige
hat unverzüglich zu erfolgen.
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