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Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.

Für die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationslinien wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.

Synonyme: BNetzA, Breitband, Breitbandausbau genehmigen, Breitbandleitung, Bundesentzagentur, Leitungsverlegungen, Telekommunikationsbranche, Telekommunikationsnetze, Wegebaulastträger, Wegerecht

Lebenslagen: Erschließung und Infrastruktur

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten beim zuständigen Staatlichen Bauamt online einreichen.

Sondernutzung nach Straßenrecht (Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten)

Sie können eine Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen sowie die Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund online beantragen.

Sondernutzung nach Straßenrecht (kommunaler Bereich) online

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

Lebenslagen:

Synonyme:

BNetzABreitbandBreitbandausbau genehmigenBreitbandleitungBundesentzagenturLeitungsverlegungenTelekommunikationsbrancheTelekommunikationsnetzeWegebaulastträgerWegerecht

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