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Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.

Für die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationslinien wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.

Synonyme: BNetzA, Breitband, Breitbandausbau genehmigen, Breitbandleitung, Bundesentzagentur, Leitungsverlegungen, Telekommunikationsbranche, Telekommunikationsnetze, Wegebaulastträger, Wegerecht

Lebenslagen: Erschließung und Infrastruktur

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten beim zuständigen Staatlichen Bauamt online einreichen.

Sondernutzung nach Straßenrecht (Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten)

Sie können eine Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen sowie die Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund online beantragen.

Sondernutzung nach Straßenrecht (kommunaler Bereich) online

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.

Lebenslagen:

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Synonyme:

BNetzABreitbandBreitbandausbau genehmigenBreitbandleitungBundesentzagenturLeitungsverlegungenTelekommunikationsbrancheTelekommunikationsnetzeWegebaulastträgerWegerecht

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.