Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Wenn Sie sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten, können Sie einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
Sie können den Bundesfreiwilligendienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, im Bereich des Sports, der Integration oder auch im Zivil- und Katastrophenschutz ableisten. In welchem Bereich, an welchem Einsatzort und an welcher Einsatzstelle Sie sich engagieren, können Sie selbst wählen.
Für den Bundesfreiwilligendienst gelten folgende Eckpunkte:
Die ersten sechs Wochen des Dienstes gelten als Probezeit. Der Dienst kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekün-digt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum Monatsende. Daneben kann das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund auch vorzeitig beendet werden ‐ zum Beispiel wegen des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Während des Dienstes gelten das Arbeitsschutz- beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Bestimmungen des Bun-desurlaubsgesetzes. Bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten haben Sie beispielsweise Anspruch auf 24 Urlaubstage.
Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten dafür ersetzt werden.
Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
Im Rahmen des Sonderprogramms "Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug" werden jährlich bis zu 10.000 neue BFD-Plätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung dieser Plätze muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben. Das heißt, der Einsatz muss in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder der Dienst muss durch geflüchtete Menschen geleistet werden.
Synonyme: BAFzA, BFD, Bundeswehr, Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Ehrenamt, ehrenamtlich, Engagement, engagieren, Familie, Flüchtlinge, Flüchtlingsbetreuung, Flüchtlingshilfe, FÖJ, freiwillig, freiwillig, Freiwilligendienste, FSJ, gemeinnützig, Gemeinnützigkeit, Gemeinwohl, Gesellschaft, Grundwehrdienst, Leitfaden, Migranten, Migration, Praktikum, sozial, Sozialdienst, Zivilgesellschaftlich
Lebenslagen: Alternativdienste und Dienste im Ausland, Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement
Autor: Super-Admin
Keine
Hinweis: Einsatzstellen und Träger können feste Fristen für Bewer-bungen und Dienstantritte festgelegt haben.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.