Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Der Freistaat Bayern betreibt das umfangreiche Rechts-Informationssystem in Zusammenarbeit mit dem Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG.
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Synonyme: Bayerisches Behördennetz, Bayernrecht, Gerichtsurteile, Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschrift, Hochschulrecht, juris, Landesrecht, Bundesrecht, Europarecht
Lebenslagen: Information, Auskunft und Beratung, Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren, Verwaltungsinformationen
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.