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Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ziel ist die Unterstützung beim Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie bei der Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund pflichtgemäßen Ermessens.

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Aufwand übersteigende Kosten). Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung.

Synonyme: Zuschuss Denkmalschutz

Lebenslagen: Bauen, Bauplanung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können einen Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege online beantragen.

Verwendungsnachweis über einen Zuschuss für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Sie können einen Zuschuss des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern online beantragen.

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Sie können einen Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege online stellen.

Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Mit der Maßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich und schriftlich (z. B. per E-Mail) seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.

Die Zustimmung zum früheren Vorhabenbeginn für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gilt allgemein als erteilt.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Zuschuss Denkmalschutz

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.