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Ziel des Digitalbonus ist es, die digitale Transformation weiter voranzutreiben und Investitionen vorzuziehen, um im Unternehmen innovative digitale Verfahren, durchgängige digitale Prozesse und einen Sprung auf einen hohen Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen. Der Einsatz von Technologien wie Robotik und Künstliche Intelligenz soll Unternehmen auf dem Weg der Digitalisierung weiter voranbringen, Arbeitsplätze attraktiver machen und dem Fachkräftemangel begegnen. Der Schutz vor Hackerangriffen bleibt Notwendigkeit in Zeiten verstärkter Bedrohungen.
Die Förderung erfolgt für die
Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge und moderner Simulationstechniken.
IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Als kleine Unternehmen gelten gewerbesteuerpflichtige Unternehmen gemäß § 2 GewStG mit weniger als 50 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Zur Bestimmung der Unternehmensdaten ist der letzte Jahresabschluss heranzuziehen.
Zuwendungsfähig sind:
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss.
Bei der Antragstellung können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich.
Synonyme: Digitalisierung, Zuschuss zur Digitalisierung
Lebenslagen: Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene, IT-Sicherheit, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Unternehmen können den Digitalbonus online beantragen.
Sie können den Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag für das Förderprogramm Digitalbonus online übermitteln.
Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.
Verwaltungsrechtliche Klage.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN