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Digitalbonus Bayern; Beantragung einer Förderung

Zweck

Ziel des Digitalbonus ist es, die digitale Transformation weiter voranzutreiben und Investitionen vorzuziehen, um im Unternehmen innovative digitale Verfahren, durchgängige digitale Prozesse und einen Sprung auf einen hohen Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen. Der Einsatz von Technologien wie Robotik und Künstliche Intelligenz soll Unternehmen auf dem Weg der Digitalisierung weiter voranbringen, Arbeitsplätze attraktiver machen und dem Fachkräftemangel begegnen. Der Schutz vor Hackerangriffen bleibt Notwendigkeit in Zeiten verstärkter Bedrohungen.

Gegenstand

Die Förderung erfolgt für die

Digitalisierung: Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, insbesondere durch den Einsatz von Robotik, Künstlicher Intelligenz, digitaler Zwillinge und moderner Simulationstechniken.

IT-Sicherheit: Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Als kleine Unternehmen gelten gewerbesteuerpflichtige Unternehmen gemäß § 2 GewStG mit weniger als 50 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Zur Bestimmung der Unternehmensdaten ist der letzte Jahresabschluss heranzuziehen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind:

  • Innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallende Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Software sowie anteilsmäßig Beratungsleistungen und Schulungsmaßnahmen für die einzuführende Lösung bis zu 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Bei Maßnahmen der Robotik nach Nr. 2.1 zusätzlich die Roboter-Hardware.
  • Bei Maßnahmen der IT-Sicherheit nach Nr. 2.2 auch die hierzu notwendige IKT-Hardware. Dazu zählen insbesondere Lösungen wie Firewall, Datensicherungs- und Netzwerksicherheitskomponenten.
  • Nicht zuwendungsfähig in beiden Förderbereichen sind insbesondere:
  • Standard-IKT-Hardware, wie Server, PCs, Monitore, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker oder Telefone.
  • Standard-Software, wie herkömmliche Bürosoftware, Betriebssysteme.
  • Ausgaben für Standard-Webseiten oder -Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen.
  • Geräte, Anlagen und Maschinen einschließlich zugehöriger Steuerungssoftware (Ausnahme: Roboter-Hardware nach Nr. 2.1).
  • Ersatzbeschaffungen.
  • Reise- und Unterbringungskosten.
  • Beratungs- und Schulungsleistungen ohne Implementierung einer Lösung.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Art der Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss.

Höhe der Förderung

Bei der Antragstellung können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich.

Digitalbonus Standard:

  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Digitalbonus Plus:

  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen.
  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
  • Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.

Synonyme: Digitalisierung, Zuschuss zur Digitalisierung

Lebenslagen: Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene, IT-Sicherheit, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Unternehmen können den Digitalbonus online beantragen.

Antrag auf Digitalbonus

Sie können den Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag für das Förderprogramm Digitalbonus online übermitteln.

Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag (Förderprogramm Digitalbonus.Bayern)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsrechtliche Klage.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

DigitalisierungZuschuss zur Digitalisierung

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