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Digitale Plattform; Registrierung als außereuropäischer Plattformbetreiber

Als außereuropäische Betreiberin oder außereuropäischer Betreiber einer digitalen Plattform sind Sie verpflichtet, sich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder bei einer zuständigen Behörde eines anderen EU-Mitgliedstaats zu registrieren. Nach Registrierung beim BZSt wird Ihnen eine Registriernummer zugewiesen.

Sobald Sie die Registriernummer erhalten haben müssen Sie Änderungen dem BZSt melden. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn sich Ihr Name, Ihre Adresse oder Ihre Internetadresse ändert.

Darüber hinaus müssen Sie die Registriernummer im Rahmen Ihrer Meldung an das BZSt angeben.

Synonyme: außereuropäisch, DAC7, DAC-7 Richtlinie, Drittstaaten, Meldepflicht, Onlineplattform, Onlineplattformbetreiber, Onlineplattformbetreiberin, Plattform, Plattformbetreiber, Plattformbetreiberin, Plattformen-Steuertransparenzgesetz, PStTG, Registrierung, steuerliche Transparenz, Steuerlücken

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das BZStOnline-Portal bietet Formulare, Profile, Massendaten für Privatpersonen, Unternehmen und deren Stellvertretung, Steuerberatung, Banken und Versicherungen sowie Angehörige der Verwaltung.

Registrierung als nicht-qualifizierter Plattformbetreiber (DAC7) online beantragen

Fristen:

Sobald Sie die Voraussetzungen als außereuropäischer Plattformbetreiber oder außereuropäische Plattformbetreiberin erfüllen, müssen Sie sich unverzüglich registrieren.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

außereuropäischDAC7DAC-7 RichtlinieDrittstaatenMeldepflichtOnlineplattformOnlineplattformbetreiberOnlineplattformbetreiberinPlattformPlattformbetreiberPlattformbetreiberinPlattformen-SteuertransparenzgesetzPStTGRegistrierungsteuerliche TransparenzSteuerlücken

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.