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Digitalfunk; Beantragung einer staatlichen Förderung für Endgeräte

Zweck

Zuwendungen werden für die Erstbeschaffung von digitalen TETRA-Endgeräten zur Teilnahme am Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunksystems der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die für den Umstieg vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk notwendigen Beschaffungen ermöglichen.

Mittlerweile ist der erste Teil der Endgeräteförderung, die Ausstattung von Fahrzeugen und Funktionen mit Fahrzeugfunkgeräten MRT, Handfunkgeräten HRT und Festfunkstellen FRT weitestgehend abgeschlossen. Der Fokus liegt damit auf dem zweiten Teil, der Förderung von Alarmmeldeempfängern (Pagern) und Sirenensteuergeräten für den Umstieg von der analogen zur digitalen Alarmierung.

Gegenstand

Gefördert werden

  • Digitale Funkgeräte für Fahrzeuge und Personal.
  • Ausstattung von Fahrzeugen und Funktionen gemäß Sonderförderprogramm Digitalfunk.
  • Installations- und Ausstattungsmaßnahmen, die notwendig sind, um die Geräte einsatzbereit zu machen.

Im Sonderförderprogramm Digitalfunk sind die mit digitalen Endgeräten auszustattenden Fahrzeuge und Funktionen sowie die Gerätearten und der jeweilige Ausstattungsumfang festgelegt.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind - Kommunen für ihre Feuerwehren, einschließlich örtlicher und überörtlicher Fahrzeuge, besondere Führungsdienstgrade und vorab benannter örtlicher Einsatzleiter. - Durchführende des Land- und Luftrettungsdienstes für landgebundene Einsatzfahrzeuge, Luftfahrzeuge und das jeweilige Personal. - Kassenärztliche Vereinigung Bayerns für Notärzte, Leitende Notärzte, Außenärzte sowie deren staatlich anerkannte private Einsatz- und Kommandofahrzeuge. - Freiwillige Hilfsorganisationen für Katastrophenschutzfahrzeuge und deren Personal.

Zuwendungsfähige Kosten

Beschaffung von neuen, zertifizierten digitalen

  • BOS-Fahrzeugfunkgeräten
  • BOS Funkgeräten zur Nutzung in Rettungs- und Intensivtransporthubschraubern
  • BOS-Handfunkgeräten
  • BOS-Festfunkstellen
  • BOS-TETRA-Pagern (APRT)
  • Komponenten zur Ertüchtigung von Sirenenanlagen für die TETRA-Alarmierung ausschließlich mit den jeweils weiter spezifizierten Bestandteilen, sowie ggf. Funktionen und Zubehör.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen, ist aber auf maximal 80 % der tatsächlichen Endgerätekosten beschränkt.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Synonyme: BayernPortal, Beantragung, digitale Endgeräte, Digitalfunk, Digitalfunkförderung, staatliche Förderung

Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Förderprogramme, Fuhrpark, Hardware, Zivil- und Katastrophenschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk online übermitteln.

Förderung Digitalfunk - Anlage 4 - Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk

Bayerische Kommunen, Durchführende des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes können eine Zuwendung für die Erstbeschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk online beantragen.

Förderung Digitalfunk - Anlage 3.1 - Antrag Zuwendungsgewährung mit Anlage 3.5 Alarmempfänger

Bayerische Kommunen, Durchführende des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes können eine Zuwendung für die Erstbeschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk online beantragen.

Förderung Digitalfunk - Anlage 3.1 - Antrag Zuwendungsgewährung mit Anlage 3.7 Sirenensteuerung

Fristen:

Der Antrag muss bis 31.12.2026 gestellt werden. Das Sonderförderprogramm Digitalfunk wurde mit IMS vom 10.12.2024 letztmalig verlängert und ist bis zum 31.12.2026 befristet. Der Nachweis der Verwendung für eine Förderung nach diesem Programm muss der Förderbehörde bis spätestens 31.12.2028 vorliegen.

Rechtsbehelf:

verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BayernPortalBeantragungdigitale EndgeräteDigitalfunkDigitalfunkförderungstaatliche Förderung

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