Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Zweck
Zuwendungen werden für die Erstbeschaffung von digitalen TETRA-Endgeräten zur Teilnahme am Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunksystems der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die für den Umstieg vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk notwendigen Beschaffungen ermöglichen.
Mittlerweile ist der erste Teil der Endgeräteförderung, die Ausstattung von Fahrzeugen und Funktionen mit Fahrzeugfunkgeräten MRT, Handfunkgeräten HRT und Festfunkstellen FRT weitestgehend abgeschlossen. Der Fokus liegt damit auf dem zweiten Teil, der Förderung von Alarmmeldeempfängern (Pagern) und Sirenensteuergeräten für den Umstieg von der analogen zur digitalen Alarmierung.
Gegenstand und Zuwendungsempfänger
Die Förderung unterstützt
Im Sonderförderprogramm Digitalfunk sind die mit digitalen Endgeräten auszustattenden Fahrzeuge und Funktionen sowie die Gerätearten und der jeweilige Ausstattungsumfang festgelegt.
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen, die neben dem Endgerät auch vorab festgelegtes Zubehör umfassen. Die Förderung ist innerhalb der Festbeträge auf maximal 80 % der tatsächlichen Endgerätekosten beschränkt.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Synonyme:
Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Förderprogramme, Fuhrpark, Hardware, Zivil- und Katastrophenschutz
Autor: Super-Admin
Sie können die Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk online übermitteln.
Bayerische Kommunen, Durchführende des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes können eine Zuwendung für die Erstbeschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk online beantragen.
Bayerische Kommunen, Durchführende des Landrettungsdienstes und des Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes können eine Zuwendung für die Erstbeschaffung von Endgeräten für den digitalen BOS-Funk online beantragen.
Übersicht über die förderfähigen Endgeräte für Fahrzeuge und Funktionen
BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
BayRS 630-1-F; BayRS IV S. 664
vom 15. November 2012, Az. ID1-2244-2-605, zuletzt geändert durch IMS vom 10. Dezember 2024, Az. D1-2244-4-11
Das Sonderförderprogramm Digitalfunk wurde mit IMS vom 10.12.2024 letztmalig verlängert und ist bis zum 31.12.2026 befristet.. Der Nachweis der Verwendung für eine Förderung nach diesem Programm muss der Förderbehörde bis spätestens 31.12.2028 vorliegen.
verwaltungsgerichtliche Klage
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.