Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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In Deutschland wird die überwiegende Zahl von Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen und nahestehenden Personen gepflegt. Hierbei gelangen häuslich Pflegende oft an die Grenze ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit, weshalb der Freistaat Bayern Angebote zur Unterstützung im Alltag fördert, um einer Überforderung entgegenzuwirken. Um unterstützende Angebote weiter auszubauen und neue innovative Konzepte zu entwickeln, fördert Bayern auch den Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen und der Selbsthilfe in der Pflege.
Gefördert werden können Sorgenetzwerke, Schulungen und Fortbildungen von ehrenamtlich Tätigen sowie weitere Angebote zum Aus- und Aufbau von Gruppen ehrenamtlich Tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen.
Gefördert werden können die Kosten des Angebots.
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung.
Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
Die Förderung erfolgt zu 25% durch den Freistaat Bayern und zu 75% durch die soziale und private Pflegeversicherung.
Synonyme:
Lebenslagen: Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.