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Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.
Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.
Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.
Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.
Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm erfolgt mit einem zinsvergünstigten Förderdarlehen mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei Bau und Ersterwerb und bis zu 40 Prozent bei Zweiterwerb sowie mit einem einmaligen Kinderzuschuss in Höhe von 7.500 Euro je Kind und einem Bestandszuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten für den Zweiterwerb und Ersatzneubau eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung.
Im Zinsverbilligungsprogramm erfolgt die Förderung erfolgt mit einem zinsverbilligten Darlehen mit bis zu einem Drittel der Gesamtkosten.
Synonyme: eigenes Haus, Eigenheime, Eigentumswohnungen, Eigenwohnraumförderung, Förderung Eigenwohnungen, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung
Lebenslagen: Bauplanung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Haus- und Wohnungskauf, Kauf und Verkauf von Immobilien
Autor: Super-Admin
Mit dem Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und ggf. die Beantragung der Förderung online bei der zuständigen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.