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Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung

Zweck

Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.

Gegenstand

Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen.

Zuwendungsfähige Kosten

Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.

Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Im Zinsverbilligungsprogramm erfolgt die Förderung erfolgt mit einem zinsverbilligten Darlehen mit bis zu einem Drittel der Gesamtkosten.

Synonyme: eigenes Haus, Eigenheime, Eigentumswohnungen, Eigenwohnraumförderung, Förderung Eigenwohnungen, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung

Lebenslagen: Bauplanung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Haus- und Wohnungskauf, Kauf und Verkauf von Immobilien

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit dem Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und ggf. die Beantragung der Förderung online bei der zuständigen.

Online Beantragung über das Serviceportal der BayernLabo

Fristen:

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

eigenes HausEigenheimeEigentumswohnungenEigenwohnraumförderungFörderung EigenwohnungenWohnbauförderungWohnraumförderungWohnungsbauförderung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.