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Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
Die Leistungen sollen es Ihnen ermöglichen, Ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe beitragen:
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.
Synonyme: Accompaniment in hospital, Aids, Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, Assistance services, Assistenzleistungen, Begleitung im Krankenhaus, Behindertenhilfe, Behinderung, Benefits for living space, Beruf, Besondere Wohnform, Besuch Hochschule, Besuchsbeihilfen, Besuchshilfen, Budget für Arbeit, curative education services, Day care center, Daycare centers, Disability, Disability assistance, Early support and early detection, Eingliederungshilfe, Elternassistenz, Fahrdienst, Förderung der Verständigung, Frühförderung, Frühförderung und Früherkennung, Further training, heilpädagogische Leistungen, Heim, Hilfsmittel, Hochschule, Hospital assistance, Inclusion, Inklusion, Integration, Integration assistance, Jobcoaching, Kindertagesstätte, Kindertagesstätten, Kosten für die Betreuung in einer Förderstätte, Krankenhausassistenz, Kur, Langzeiteinrichtung, Leistungen für Wohnraum, Leistungen zur Mobilität, Lohnkostenzuschuss, Menschen mit Behinderungen, Mobility services, Parental assistance, Participation, Participation benefit, Participation in education, Participation in social life, People with disabilities, Personal budget, Persönliches Budget, Profession, Promoting understanding, Schools, School support, Schulausbildung, Schulbegleitung, Schulen, seelische Behinderung, Social assistance, Social participation, soziale Teilhabe, Sozialhilfe, Special form of housing, Tagesbildungsstätte, Teilhabe, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Teilhabe an Bildung, Teilhabeleistung, Übergangseinrichtung, University, Visiting aids, Visiting allowances, Weiterbildung, Zuschuss zu den Lohnkosten, zweiter Lebensraum
Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Leistungen zur Teilhabe
Autor: Super-Admin
nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - volljährige Personen Bitte beachten Sie die weiteren Informationen https://www.bezirk-oberbayern.de/Service/Formulare-und-Antr%C3%A4ge/Infos-zu-den-Online-Antr%C3%A4gen/?&La=1
nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - minderjährige Personen
Sie können den Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) für volljährige Personen online stellen.
Sie können den Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) für minderjährige Personen online stellen.
Sie können beim Bezirk Oberbayern einen Widerspruch online übermitteln.
Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.
Sollten Sie eine nicht notwendige Leistung ohne eine vorherige Bewilligung der zuständigen Behörde selbst beschaffen, steht Ihnen kein Erstattungsanspruch zu.
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