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Elektronische Heilberufsausweis; Beantragung als Person in einem Gesundheitsfachberuf

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Personen in Gesundheitsfachberufen
  • Apothekerinnen und Apotheker

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

  • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Hebammen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.

Synonyme: Altenpfleger, Altenpflegerin, eGBR, eHBA, elektronischer Heilberufsausweis, elektronisches Gesundheitsberuferegister, Gesundheitspfleger, Gesundheitspflegerin, Hebamme, Heilberufeausweis, Heilberufsausweis, Krankenpfleger, Krankenpflegerin, Leistungserbringer, nicht-approbierter Gesundheitsfachberuf, Notfallsanitäter, Notfallsanitäterin, Physiotherapeut, Physiotherapeutin, Telematikinfrastruktur, TI, VDA, Vertrauensdiensteanbieter

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf bei der Bezirksregierung Münster einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen.

Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.