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Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.
Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Synonyme: Betriebsstättenfinanzamt, geringfügige Beschäftigung, Geringfügige Beschäftigung, Hauptarbeitgeber, Hauptberuf, Lohnkonto, lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, Main employer, Main profession, marginal employment, Marginal employment, Mehrere Arbeitgeber, Mehrere Beschäftigungsverhältnisse, Multiple employers, Multiple employment relationships, Nebenarbeitgeber, Nebenbeschäftigung, Nebenjob, Nebentätigkeit, Payroll account, Permanent establishment tax office, Secondary employer, Secondary employment, Second employment relationship, Second job, Steuerklasse VI, Tax class VI, Wage tax classification feature, Zweites Arbeitsverhältnis, Zweites Dienstverhältnis
Lebenslagen:
Autor: Super-Admin
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