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Energie- und Stromsteuer; Meldung von Steuerbegünstigungen und -entlastungen

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.

Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.

Synonyme: Beihilfen, Energiesteuerrecht, EnSTransV, Steuerbegünstigung, Steuerentlastung, Steuererklärung, Stromsteuerrecht, Zoll

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls können Sie Ihre Steuerbegünstigen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht melden.

Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht online melden

Fristen:

Sie müssen die Steuerbegünstigungen und -entlastungen bis zum 30. Juni des Folgejahres melden.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie gegebenenfalls der Rechtsbehelfsbelehrung aus dem Anschreiben des Hauptzollamts zur Nachforderung von Unterlagen entnehmen.
  • Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Hauptzollamt oder Ihren Rechtsbeistand.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

BeihilfenEnergiesteuerrechtEnSTransVSteuerbegünstigungSteuerentlastungSteuererklärungStromsteuerrechtZoll

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.