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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen umfassende Informationen zu ihren staatlichen Beihilfen veröffentlichen. Viele Steuerbegünstigungen und -entlastungen im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer gelten als staatliche Beihilfen.
Wenn Sie Steuerbegünstigungen und -entlastungen in diesem Bereich erhalten haben, müssen Sie diese einmal jährlich der Zollverwaltung melden.
Synonyme: Beihilfen, Energiesteuerrecht, EnSTransV, Steuerbegünstigung, Steuerentlastung, Steuererklärung, Stromsteuerrecht, Zoll
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe
Autor: Super-Admin
Im Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls können Sie Ihre Steuerbegünstigen und -entlastungen im Energie- und Stromsteuerrecht melden.
Sie müssen die Steuerbegünstigungen und -entlastungen bis zum 30. Juni des Folgejahres melden.
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