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Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation; Beantragung der Kostenübernahme

Sie können ergänzende Leistungen zur Rehabilitation zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Auch ohne vorher eine Rehabilitation durchgeführt zu haben, können Sie ergänzende Leistungen erhalten. Ihre Krankenkasse gewährt Ihnen die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation

  • nach medizinischer Notwendigkeit und
  • auf ärztliche Anordnung.

Zu den ergänzenden Leistungen gehören beispielsweise:

  • Patientenschulungen für chronisch Kranke, wie zum Beispiel:
    • ambulante Asthmaschulungen,
    • Adipositas-Schulungsprogramme,
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
  • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
  • Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.

Synonyme: Ergänzende Leistungen, Ergotherapie, Funktionstraining, Krankenkasse, Patientenschulung, Reha, Rehabilitation, Rehabilitationssport, Rehasport, Sozialmedizinische Nachsorge

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um die Länge der Antragsfristfrist zu erfahren.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse 
  • Klage beim zuständigen Sozialgericht
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Ergänzende LeistungenErgotherapieFunktionstrainingKrankenkassePatientenschulungRehaRehabilitationRehabilitationssportRehasportSozialmedizinische Nachsorge

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.