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Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe; Übermittlung von Daten

Die statistische Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe wird vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Erfasst werden umfassende Informationen über die Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie die Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig ist die Inhaberin, der Inhaber, die Leiterin oder der Leiter des Unternehmens.

Grundgesamtheit

Die Erhebung erfolgt bei Unternehmen, die bestimmte klimawirksame Stoffe herstellen, ein- oder ausführen oder in Mengen von mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden.

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Die Erhebung der klimawirksamen Stoffe wird jährlich zwischen Februar und Oktober für das Vorjahr durchgeführt.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Diese jährliche Erhebung richtet sich an Unternehmen, die bestimmte klimawirksame Stoffe herstellen, ein- oder ausführen oder in Mengen von mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden. Hierzu zählen ausschließlich Halogenderivate der aliphatischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen und die Fluorderivate der cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen. Die Stoffe werden insbesondere als Kältemittel, Wärmeträger, Treibmittel in Aerosolerzeugnissen und bei der Verschäumung von Kunst- und Schaumstoffen verwendet. Die Ergebnisse werden zur Darstellung des Emissionspotenzials dieser Stoffe benötigt.

Nutzerbedarf

Sammlung von Informationen über die Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland für die nationale und internationale Umweltpolitik. Hauptnutzer/-innen der Statistik: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Umweltbundesamt (UBA) Deutschland.


EVAS-Nr.: 32421

Synonyme:

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

IDEV

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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