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Erhebung der Mehrwegverpackungen; Übermittlung von Daten

Die Erhebung der Mehrwegverpackungen findet jährlich statt. Es ist eine amtliche Befragung bei Unternehmen und Betrieben. Wenn Sie einen Pool für Mehrwegverpackungen betreiben und so die gemeinschaftliche Nutzung der Mehrwegverpackungen durch mehrere Unternehmen ermöglichen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen statistischen Amt.

Sie müssen über die Mehrwegverpackungen in Ihrem Pool Auskunft erteilen. Sie müssen für die Auskunft einen Online-Fragebogen verwenden.

Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das heißt, Sie können die Teilnahme nicht ablehnen. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der Unternehmen und Betriebe.

Welche Unternehmen und Betriebe sind im Berichtskreis der Erhebung?

Bei der Erhebung der Mehrwegverpackungen handelt es sich um eine Vollerhebung. Jedes Jahr wird der volle Berichtskreis befragt. Also müssen alle Unternehmen und Betriebe im Berichtskreis jährlich an der Erhebung teilnehmen. Der Berichtskreis umfasst alle Unternehmen und Betriebe, die eine gemeinschaftliche Nutzung von Mehrwegverpackungen nach § 3 Absatz 3 des Verpackungsgesetzes durch mehrere Unternehmen ermöglichen (Poolbetreiber).

Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt

Auskünfte über die Mehrwegverpackungen müssen für jeweils ein Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung wiederholt sich jährlich. Sie erhalten die Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erst im Jahr nach dem Berichtsjahr.

Inhalte der Befragung

Zur Erhebung der Mehrwegverpackungen müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Materialart und Menge der Mehrwegverpackungen,
    • die erstmals an teilnehmende Unternehmen ausgegeben wurden,
    • die sich insgesamt zum Ende des Berichtsjahrs in Verkehr befanden,
    • die aus dem Mehrwegpool ausgesondert wurden,
  • Entsorgung der ausgesonderten Mehrwegverpackungen,
  • Anzahl der Umläufe (Nutzungszyklen) der Mehrwegverpackungen.

Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?

Die Ergebnisse sind die Grundlage für die nationale Berichterstattung nach der EU-Verpackungsrichtlinie. Die EU fordert ausführliche Nachweise über den Verbrauch und die Entsorgung von Verpackungen. Außerdem unterstützen die Ergebnisse aus der Erhebung die politische Entscheidungsfindung zur Förderung von Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.

EVAS: 32182

Synonyme:

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Online-Meldeverfahren IDEV

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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