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Erwerbsminderungsrente; Beantragung

Die Erwerbsminderungsrente unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie ersetzt in gewissem Rahmen Ihr Einkommen.

Bevor Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten können, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Ihnen eine Reha helfen kann, Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dazu zählen medizinische und berufliche Rehabilitation, zum Beispiel auch Weiterbildungen zur beruflichen Neuorientierung oder Arbeitshilfen.

Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Je nach festgestelltem restlichem Leistungsvermögen, erhalten Sie entweder

  • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
  • eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Wenn Sie aus medizinischer Sicht teilweise erwerbsgemindert sind und Sie arbeitslos sind, weil ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie ebenfalls eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen.

Auch als behinderter Mensch können Sie die Erwerbsminderungsrente erhalten. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie in einer besonderen Behinderteneinrichtung arbeiten und aufgrund Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ist, hängt von Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung ab. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Wenn Sie nur teilweise erwerbsgemindert sind, wird die Hälfte davon zugrunde gelegt.

Bei jungen Menschen zählen nicht nur die wenigen bisherigen Berufsjahre. Vielmehr gibt es die sogenannte Zurechnungszeit. Sie ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt.

Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können Sie mit einem Nebenjob in gewissem Rahmen hinzuverdienen. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht, dass Sie nie wieder arbeiten dürfen. Oft ist es möglich, sich durch gezielte Behandlung und Förderung auch von schweren gesundheitlichen Rückschlägen zu erholen. Ihre Erwerbsminderungsrente wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in manchen Ausnahmen.

Hinweis:

  • Wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren wurden, können Sie unter Umständen die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ erhalten.
  • Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf weiter ausüben können.

Synonyme: Berufsunfähigkeitsrente, Deutsche Rentenversicherung, Disability pension, DRV, EM, Erwerbsunfähigkeitsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Full reduction in earning capacity, German Pension Insurance, Occupational disability pension, Partial reduction in earning capacity, Pension, Pension due to disability, Pension due to full reduction in earning capacity, Pension due to occupational disability, Pension due to partial reduction in earning capacity, Pension due to reduced earning capacity, Pension entitlement, Pension insurance, Rente, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Rente wegen Berufsunfähigkeit, Rente wegen Erwerbsminderung, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Rente wegen voller Erwerbsminderung, Teilweise Erwerbsminderung, Volle Erwerbsminderung

Lebenslagen: Erwerbs- und Berufsunfähigkeit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie unter anderem Ihren Rentenantrag online stellen, Ihre Daten ändern oder Ihr Versicherungskonto einsehen.

Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung Bund

Fristen:

Unbefristete Renten:

Wenn Sie den Rentenantrag in den ersten 3 Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung stellen, beginnt Ihre Rente ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Eintritt Ihrer Erwerbsminderung folgt. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.

Befristete Renten:

Eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Es reicht aus, wenn die Rente bis Ablauf dieses 7. Kalendermonats beantragt wurde. Stellen Sie Ihren Antrag später, wird die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats gezahlt.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht.
    Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Lebenslagen:

Synonyme:

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