Bayern- portal

Ansprech-

partner

Erziehungshilfe; Beantragung von Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung ist der Oberbegriff für verschiedene Hilfeformen für den Fall, dass Personensorgeberechtigte bei der Erziehung des Kindes Unterstützung benötigen.

Das örtlich zuständige Jugendamt berät über die geeigneten und notwendigen Maßnahmen; gemeinsam wird ein Plan für die Hilfeleistung aufgestellt.

Insbesondere kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

Erziehungsberatung

Für die Inanspruchnahme der Erziehungsberatung ist im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe keine vorherige Antragstellung beim Jugendamt erforderlich. Erziehungs- und Jugendberatungsstellen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen. Multidisziplinäre Fachteams unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und/oder familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren. Von der Geburt bis ins Erwachsenenalter werden differenzierte entwicklungsbegleitende Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu allen Lebens- und Problemlagen angeboten.

Große Bedeutung kommt der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen u. a. im Bereich Trennung und Scheidung zu. Insbesondere gilt dies für hochstrittige Konflikte, die eine enge Kooperation von Jugendamt, Erziehungs- und Jugendberatungsstelle und Familiengericht erfordern.

Ergänzend hierzu können sich Eltern auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. - Elternberatung und junge Menschen auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. – Jugendberatung Orientierung und Unterstützung durch die von den Ländern finanzierte Virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung holen.

Soziale Gruppenarbeit

Die Soziale Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen helfen, durch soziales Lernen in der Gruppe Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden.

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährigen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen Rat und Hilfe geben und unter Aufrechterhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sozialpädagogische Familienhilfe bietet Hilfe zur Selbsthilfe.

Erziehung in einer Tagesgruppe

In einer Tagesgruppe wird die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe , Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit gefördert. Durch die Begleitung der schulischen Förderung und der Elternarbeit soll der Verbleib des Kindes in der Familie gesichert werden.

Vollzeitpflege

Sind Eltern nicht in der Lage, ihrem Kind adäquate Erziehungsbedingungen zu bieten, so kann die Unterbringung ihres Kindes für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie eine geeignete Hilfe darstellen.

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

Heime für Minderjährige bieten ausdifferenzierte Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der eigenen Familie untergebracht werden. Grundsätzlich wird die Rückkehr in die Herkunftsfamilie angestrebt oder der junge Mensch auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Elternarbeit ist hierbei wichtig und deshalb konzeptioneller Bestandteil.

Synonyme: Beratungsstellen in Bayern, Elternberatung online, Erziehung in einer Tagesgruppe, Erziehungsbeistandschaft, Erziehungsberatung in Bayern, Erziehungshelfer, Heimerziehung und betreutes Wohnen, Individuelle Erziehungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung, Jugendberatung, Familienberatung, Online-Elternberatung, Vollzeitpflege

Lebenslagen: Allgemeines, Familien- und Erziehungsberatung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Häusliche Probleme, Sonstige Formen der Kinderbetreuung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können für sich Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) online beantragen. Es sind sowohl Erziehungshilfen als auch Eingliederungshilfen in ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Form beantragbar.

Antrag auf Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII (form00216)

Sie können Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche online beantragen. Es sind sowohl Erziehungshilfen als auch Eingliederungshilfen in ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Form beantragbar.

Kurzantrag auf Gewährung von Jugendhilfe (form00275)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Beratungsstellen in BayernElternberatung onlineErziehung in einer TagesgruppeErziehungsbeistandschaftErziehungsberatung in BayernErziehungshelferHeimerziehung und betreutes WohnenIndividuelle Erziehungshilfe nach dem SozialgesetzbuchIntensive Sozialpädagogische EinzelbetreuungJugendberatung, FamilienberatungOnline-ElternberatungVollzeitpflege

Das Rathaus ist am 30. Mai geschlossen.