Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Das Europäische Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengen-Staaten.
Das System vereinfacht die Beantragung von Visa sowie Kontrollen an den Außengrenzen und erhöht die Sicherheit in Europa.
Das Visa-Informationssystem enthält Daten von Drittstaatsangehörigen, die ein Schengen-Visum beantragen. Das Visa-Informationssystem enthält auch Daten von Personen, die als Einladende eine Verpflichtungserklärung für eine Visaantragstellerin oder einen Visaantragsteller abgegeben haben oder die als Kontaktperson für ein einladendes Unternehmen benannt sind. Die Daten unterliegen strengen Datenschutzregeln und werden bis zu 5 Jahre gespeichert.
Sie haben das Recht zu erfahren,
Dazu müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Auskunft beantragen.
Das VIS enthält Ihre Daten, wenn Sie ein Schengen-Visum beantragt haben. Folgende persönliche Daten sind in der Regel im VIS enthalten:
Das VIS enthält Ihre Daten auch, wenn Sie als Einladende eine Verpflichtungserklärung für eine Visaantragstellerin oder einen Visaantragsteller abgegeben haben, Folgende persönliche Daten sind dann in der Regel im VIS enthalten:
Das VIS enthält Ihre Daten, wenn Sie als Kontaktperson für ein Unternehmen benannt sind, das als Einlader eine Verpflichtungserklärung für eine Visaantragstellerin oder einen Visaantragsteller abgegeben hat. Folgende persönliche Daten sind dann in der Regel im VIS enthalten:
Synonyme: Artikel 38 VIS-Verordnung, Auskunft, Betroffenenauskunft, Eigenauskunft, Kontrolle, Kurzzeit-Visa, Kurzzeit-Visum, Schengen-Visa, Schengen-Visum, Selbstauskunft, Sicherheit, VIS, Visaantrag, Visa-Daten, Visainformationssystem, Visapflicht, VIS-Datei, Visumantrag, Visumpflicht
Lebenslagen: Dokumente und Visa
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.