Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Fahrerkarte; Beantragung einer Erneuerung

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.

Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.

Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.

Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Synonyme: Antrag Fahrerkarte, Aufzeichnungspflicht, Fahrerdokumente, Fahrerlaubnis, Fahrpersonal, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, FKR, Führerschein, Gewerblicher Transport, Güterbeförderung, Güterverkehr, Kontrollgerät, Kontrollgerätekarte, Kraftfahrer, Kraftfahrt-Bundesamt, Lenk- und Ruhezeiten, Personenbeförderung

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Fahrerkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Fahrerkarte ersetzen.

Fahrerkarte online beantragen - TÜV SÜD

Sie können eine Fahrerkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Fahrerkarte ersetzen.

Fahrerkarte online beantragen - DEKRA

Fristen:

Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

Antrag FahrerkarteAufzeichnungspflichtFahrerdokumenteFahrerlaubnisFahrpersonalFahrtenschreiberFahrtenschreiberaufzeichnungenFahrtenschreiberkartenFahrtenschreiberkartenregisterFKRFührerscheinGewerblicher TransportGüterbeförderungGüterverkehrKontrollgerätKontrollgerätekarteKraftfahrerKraftfahrt-BundesamtLenk- und RuhezeitenPersonenbeförderung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.