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Das von der Regierung der Oberpfalz – als die für die Fahrschulüberwachung in Bayern zuständige Behörde – eingesetzte und mit der Beurteilung der pädagogischen Qualität betraute Überwachungspersonal (Sachverständige) muss an einer mindestens neuntägigen Basisausbildung zur pädagogisch erweiterten Überwachung teilgenommen haben.
Der Rahmenlehrplan für diese Basisausbildung bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz.
Synonyme:
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.
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