Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) schreibt für bestimmte familiengerichtliche Verfahren zwingend vor, dass vor der Entscheidung des Gerichts das Jugendamt anzuhören ist. Das Jugendamt muss als kompetente Fachbehörde die für seine Stellungnahme erforderlichen Ermittlungen anstellen und dem Gericht die ermittelten Tatsachen mitteilen. Es nimmt vor dem Hintergrund seiner fachlichen Erfahrungen zu den vom Gericht beabsichtigten Maßnahmen Stellung und soll dem Gericht gegebenenfalls selbst einen bestimmten Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Das Jugendamt ist insbesondere in allen Verfahren zu hören, die die Person eines Kindes betreffen, z. B:
Synonyme: Adoptionen, Betreuungssachen, Familiengerichtshilfe, Familiengerichtshilfe, Sorgerechtsverfahren, Umgangsrechtsverfahren, Familiengricht, Familienrecht, Gerichtsverfahren, Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren vor dem Familien-/ Vormundschaftsgericht, Sorgerechtsverfahren, Umgangsrechtsverfahren, Vormundschaftsgericht
Lebenslagen: Einspruch, Widerspruch und Prozess
Autor: Super-Admin
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.