Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) müssen Fernsehveranstalter und Programmvermarkter eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt FFA zahlen. Um zu berechnen, wie hoch die Filmabgabe für Sie ist, müssen Sie der FFA je nach Geschäftsmodell Ihren Kinofilmanteil oder Ihre Erlöse melden.
Die Höhe der Filmabgabe berechnet sich folgendermaßen:
Die Filmabgabe dient zur Finanzierung sämtlicher Maßnahmen der Filmförderungsanstalt (FFA).
Synonyme: Abgabesatz, Abgabesätze, Abonnements, Abonnementverträge, Bezahlfernsehen, Fernsehveranstalter, FFA, Filmabgabe, Filmförderung, Filmförderungsanstalt, Gesamtsendezeit, Kinofilmanteil, Kinofilmausstrahlung, Kinofilme, Kinofilmkosten, Koproduktionsbeiträge, Lizenzkosten, Meldung, Nettoumsätze, Nettowerbeumsatz, Nettowerbeumsätze, öffentlich rechtliches Fernsehen, ö r Fernsehen, Pay-TV, private TV-Sender, Programmverbreitungskosten, Programmvermarkter, Rundfunkanstalten, Umsatzgrenzen
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe, Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Meldung und Zahlung der Filmabgabe:
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.