Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) müssen Fernsehveranstalter und Programmvermarkter eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt FFA zahlen. Um zu berechnen, wie hoch die Filmabgabe für Sie ist, müssen Sie der FFA je nach Geschäftsmodell Ihren Kinofilmanteil oder Ihre Erlöse melden.
Die Höhe der Filmabgabe berechnet sich folgendermaßen:
Die Filmabgabe dient zur Finanzierung sämtlicher Maßnahmen der Filmförderungsanstalt (FFA).
Synonyme: Abgabesatz, Abgabesätze, Abonnements, Abonnementverträge, Bezahlfernsehen, Fernsehveranstalter, FFA, Filmabgabe, Filmförderung, Filmförderungsanstalt, Gesamtsendezeit, Kinofilmanteil, Kinofilmausstrahlung, Kinofilme, Kinofilmkosten, Koproduktionsbeiträge, Lizenzkosten, Meldung, Nettoumsätze, Nettowerbeumsatz, Nettowerbeumsätze, öffentlich rechtliches Fernsehen, ö r Fernsehen, Pay-TV, private TV-Sender, Programmverbreitungskosten, Programmvermarkter, Rundfunkanstalten, Umsatzgrenzen
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe, Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Meldung und Zahlung der Filmabgabe:
Leider wurden keine Beiträge gefunden
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.