Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Als Unternehmen, das Kinofilme verwertet, müsse Sie eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) zahlen. Die Filmabgabe finanziert sämtliche Maßnahmen der Filmförderungsanstalt.
Die Höhe der Filmabgabe richtet sich nach Ihren abgabepflichtigen Nettoumsätzen. Den Prozentsatz der Filmabgabe legt die FFA auf Basis der gemeldeten Nettoumsätze des Vorjahres fest.
Für Videoprogrammanbieter gelten folgende Regelungen:
Für Video-on-Demand-Anbieter (VoD), also Videoabrufdienste, gelten folgende Regelungen:
Zur Berechnung der Filmabgabe müssen Sie jeden Monat den Nettoumsatz aus abgabepflichtigen Kinofilmen an die FFA melden. Dabei müssen Sie:
Synonyme: Abgabesatz, Abgabesätze, Cinema share, FFA, Filmabgabe, Filmförderung, Filmförderungsanstalt, Film funding, Film release, German Federal Film Board, Kinofilmanteil, Kinofilme, Levy rate, Levy rates, Meldung, Message, Movies, Net sales, Nettoumsatz, Nettoumsätze, Programmanbieter, Program provider, Turnover limits, Umsatzgrenzen, Video-on-Demand-Anbieter, Video-on-demand provider, Videoprogrammanbieter, Video program provider, VoD
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Betriebe, Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Unternehmen, die Kinofilme verwerten können sich auf dem Portal registrieren und anmelden, um ihre Filmanmeldung online zu übermitteln.
Anmeldung oder Registrierung bei der FFA:
Meldung und Zahlung der Filmabgabe:
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN