Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Zweck der Förderung sind der Erhalt und Ausbau der bayerischen Festivallandschaft mit breiten, profilierten Musikangeboten in allen Regionen Bayerns, um das künstlerische Musikschaffen im professionellen Bereich nachhaltig zu stärken.
Eine Förderung zur Durchführung von im Freistaat Bayern stattfindenden musikalischer Festivals und Veranstaltungsreihen mit Schwerpunkt im Bereich der klassischen Musik (z. B. Alte Musik, romantische Musik, zeitgenössische Musik etc.) und Jazz.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts und kommunale Gebietskörperschaften, die als Festival- oder Konzertveranstalter ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind.
Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Festivals oder der Veranstaltungsreihe anfallen, einschließlich der auf das Projekt entfallenden anteiligen sächlichen Verwaltungsausgaben (z. B. für Telefon, Kopien, Büromaterial) in Höhe von bis zu 10 v. H. der übrigen zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Synonyme: Festival, Jazz, Klassische Musik, musikalisches Festival
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
Anträge sind bis spätestens 15.03. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Anträge sind jeweils bis zum 15. März des Bewilligungsjahres an die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH zu richten (Ausschlussfrist).
Gegen den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid kann bei dem zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Erhebung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Briefwahlantrag für die Bürgermeister-Stichwahl -> HIER KLICKEN
Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN