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Literarischer Festivals und Veranstaltungen; Beantragung einer Förderung

Zweck

Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt - nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - finanzielle Zuwendungen für literarische Festivals und Veranstaltungen. Ziel der Vergabe staatlicher Zuwendungen ist es, das literarische Leben in den Städten und Regionen Bayerns zu stärken und damit zu einem vielfältigen literarischen Angebot in allen Landesteilen Bayerns beizutragen. Da ein weiteres kultur- und gesellschaftspolitisches Ziel die Gleichstellung von Frauen und Männern ist, wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der im Rahmen der Veranstaltungen agierenden Frauen und Männer Wert gelegt.

Gegenstand

Gefördert wird die Durchführung professioneller literarischer Festivals und Veranstaltungen, z. B. Veranstaltungen zur Literaturvermittlung, Veranstaltungen für kreatives Schreiben (unter Anleitung von Autorinnen/Autoren) und Lesungen, an denen mehrere Autorinnen/Autoren teilnehmen.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Veranstaltung muss überörtliche Bedeutung zukommen. Eine Finanzierungsbeteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft ist grundsätzlich erforderlich. Zuwendungsfähig sind alle Kosten, die ausschließlich anlässlich der Durchführung des Projekts anfallen. Technische Reproduktionen (z. B. Druckkosten, CD) werden nicht gefördert. Die Zuwendung kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen.

Zuwendungsempfänger

Natürliche und juristische Personen, die Träger eines förderfähigen Projekts sind

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die zur Durchführung eines förderfähigen Projekts notwendig sind.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Es werden Zuwendungen im Rahmen der Festbetragsfinanzierung bewilligt. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach der Bedeutung des Projekts, nach der Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den verfügbaren Haushaltsmitteln. Veranstaltungen, deren zuwendungsfähige Kosten den Betrag von 4.000 € nicht überschreiten, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Synonyme: literarische Festivals, Literatur, Literaturförderung

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Anträge sind bis spätestens 01.04. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Die Zuwendung ist vom Träger der Veranstaltung beim Staatsministerium bis spätestens zum 01.04. des Veranstaltungsjahres zu beantragen.

Rechtsbehelf:

Keine Angabe möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

literarische FestivalsLiteraturLiteraturförderung

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