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Film- und Fernsehen; Beantragung einer Förderung

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.

Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) ist für die Filmförderung in Bayern zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind beispielsweise die Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung sowie Filmtheater. Auch neue innovative Formate wie Webserien, VR-Experiences und internationale Koproduktionen im Film- und Serienbereich und im Bereich der ausführenden Produzenten (VFX) sind förderfähig.

Die Förderung soll zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Film- und Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft beitragen und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten. Darüber hinaus soll sie einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa leisten.

Antragsberechtigt sind abhängig vom Förderbereich Drehbuchautoren, Produzenten und ausführende Produzenten, Verleih- und Vertriebsunternehmen und gewerbliche Filmtheaterbetreiber.

Synonyme: Bayerische Film- und Fernsehförderung, Fernsehfilmförderung, Filmtheaterförderung, Kinofilmförderung

Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung, Vermarktung von Produkten und Leistungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Dieses Antragsportal kann für die Förderbereiche Produktion Kinofilm, Internationale Koproduktionen, Fernsehfilm, Webserien, VR-Formate, Nachwuchsfilme, Drehbuch, Projektentwicklung, Verleih/Vertrieb und Games genutzt werden.

Antragsportal Filmbereich der FFF Bayern

Fristen:

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Bayerische Film- und FernsehförderungFernsehfilmförderungFilmtheaterförderungKinofilmförderung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.